Ein zentrales Element der Neuaufstellung ist die vorrangige Vergabe städtischer Grundstücke im Erbbaurecht statt des Verkaufs. Das sichert auch langfristig die Einflussnahme seitens der Stadt, was mit den so vergebenen Flächen geschieht. Ein Verkauf soll nur noch dann im Raum stehen, wenn Vermietung oder Verpachtung unwirtschaftlich sind oder es sich um Gewerbeareale handelt.
Zudem sollen alle kommunalen Flächen in einem Bodenfonds gebündelt werden, samt einer neuen Struktur für Baulandentwicklung. Ziel ist es, künftige Entwicklungsflächen in städtischer Eigenverantwortung zu entwickeln, statt sie an private Bauträger zu veräußern – getreu dem Prinzip Eigen- vor Fremdentwicklung.
Weiterhin soll die Stadt nun aktiv Boden ankaufen, um den Bodenfonds zu entwickeln und um eine positive jährliche Flächenbilanz zu erreichen – und somit künftige Flächenbedarfe abzudecken.
Das übergeordnete Ziel ist es, »die strategische Nutzung kommunaler Flächen zu verbessern, um den gesellschaftlichen Anforderungen an bezahlbares Wohnen, Klimaschutz, nachhaltige Stadtentwicklung im Sinne des Gemeinwohls gerecht zu werden«, sagt der Dezernent für Bauen, Umwelt und Verkehr Bernd Nottebaum.
Mehr Informationen:
Landeshauptstadt Schwerin – Pressemitteilung zu den »Grundstückspolitischen Leitlinien«
Landeshauptstadt Schwerin – Langfassung »Grundstückspolitische Leitlinien«