Pro Person/Familienmitglied gibt es bis zu 11 Euro für eine Dauer des Urlaubsaufenthaltes zwischen sieben und 14 Tagen in Familienferienstätten der Verbände der freien Wohlfahrtspflege und der Familienverbände sowie in Einrichtungen, die für die Familienerholung als geeignet anerkannt werden (z. B. Bauernhöfe, Jugendherbergen, Ferienwohnungen). Verwandtenbesuche und sonstige private Besuche werden nicht gefördert.
Mehr Informationen zum Verfahren, wie und an wen die Anträge gestellt werden, finden sich auf der Themenseite »Familienerholung« des Kommunalen Sozialverbandes Sachsen.