Das wichtigste zu Beginn: Grundsätzlich gilt, für die Straßen sind die Kommunen zuständig, für die Gehwege die Anwohner:innen. Wer in welcher Kommune für was genau die Verantwortung trägt, wird in den örtlichen Straßenreinigungssatzung genauer geregelt – beispielsweise, dass die Stadtreinigung die Gehwege gegen eine Gebühr der Anlieger:innen mit reinigt. Laub, dass von der Straße aufgekehrt wird, ist aufgrund der hohen Schadstoffbelastung Restmüll - Lau von Gehwegen, Grünflächen und aus dem Garten kann jedoch über die Biomülltonne entsorgt oder kompostiert werden.
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