Hintergrund ist die Anfang des Jahres 2025 novellierte EU-Kommunalabwasserrichtlinie. Erstmals berücksichtigt diese das Verursacherprinzip: Hersteller von Arznei- und Kosmetikartikeln sollen sich an den Kosten der Abwasserreinigung beteiligen. Denn die neu formulierten Anforderungen erfordern die Nachrüstung nahezu aller der etwa 600 Kläranlagen in Deutschland um eine vierte Reinigungsstufe. Der Verband der kommunalen Unternehmen (VKU) schätzt, dass dass der Investitionsbedarf bis 2045 etwa 9 Milliarden Euro betragen wird. Zudem kritisieren die Spitzenverbände und der VKU, dass die Pharma- und Kosmetikverbände die Investitionskosten absichtlich zu hoch ansetzen, um auf europäischer Ebene auf eine Streichung der Herstellerverantwortung hinzuwirken.
Zum Statement des Deutschen Städtetages, des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, des Deutschen Landkreistages und des Verbandes der kommunalen Unternehmen.