BVerfG – Verfassungsbeschwerde gegen Verpackungssteuer erfolglos

Der Rechtsstreit um die Tübinger Verpackungssteuer ist beendet. Das Bundesverfassungsgericht weist eine Verfassungsbeschwerde gegen die Satzung zurück.

Nachdem das Bundesverwaltungsgericht 2023 urteilte, die Erhebung einer Verpackungssteuer per Satzung sei in Tübingen rechtmäßig, legte die Klageführerin Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses wies die Beschwerde zurück: »Insbesondere handelt es sich bei der Verpackungssteuer auch insoweit um eine „örtliche“ Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 Grundgesetz (GG), als der Verbrauch von Einwegartikeln beim Verkauf von „mitnehmbaren take-away-Gerichten oder -Getränken“ besteuert wird. Der mit der Verpackungssteuersatzung bezweckte Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen widerspricht auch keiner seit ihrem Inkrafttreten maßgeblichen Konzeption des bundesrechtlichen Abfallrechts.«

Mit dieser höchstrichterlichen Entscheidung halten Rechtsexperte:innen als auch der Tübinger Oberbürgermeister, Boris Palmer, den Rechtsstreit für endgültig beendet.

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Entscheidung des Gerichts. »Eine kommunale Verpackungssteuer kann einen Anreiz schaffen, häufiger auf Mehrweggeschirr zurückzugreifen. Sie kann ein wirksames Instrument gegen Littering in den Städten sein. Wir müssen die Wegwerfkultur stoppen«, sagt Helmut Dedy, Haupt-Geschäftsführer.

Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit Begründung.

Update vom 11.02.2025

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts und der damit einhergehenden Rechtssicherheit signalisieren nach Medienberichten weitere 120 Städte Interesse am Tübinger Modell, darunter Städte wie Köln, Kaiserslautern, Lübeck und Regensburg.