Einerseits kündigt sich gewissermaßen eine Kehrtwende an: Die 65 %-Erneuerbare-Energien-Pflicht bei der Heizungsmodernisierung soll entfallen; Gas- und Ölheizungen sollen länger zulässig bleiben und eine »Bio-Treppe« steigende Quoten für sogenannte »grüne, weil klimafreundliche« Brennstoffe festlegen. Zudem soll die Fernwärme aufgewertet und die kommunale Wärmeplanung für Kommunen unter 15.000 Einwohner:innen vereinfacht werden.
Andererseits handelt es sich um ein Eckpunktepapier, welches noch den Weg über Kabinettsbeschluss und Gesetzesentwurf hin zum verabschiedeten Gesetz finden muss. Geplant ist ein Inkrafttreten zum 1. Juli 2026, was angesichts der noch offenen Fragen ambitioniert erscheint.
So begrüßen kommunale Spitzenverbände wie auch mit der Sache betraute Branchenvertretungen allgemein, dass mit dem Eckpunktepapier sich eine Einigung – und damit Planungssicherheit – abzeichnet, sehen aber in den aufgezählten Punkten noch viele vage Stellen.
Gerade im Bereich der »technologieoffenen« Bio-Brennstoffe wird die Frage in den Raum gestellt, wo diese in den benötigten Mengen herkommen sollen, inwieweit die Schaffung unwirtschaftlicher Doppelstrukturen droht, wenn zugleich die Fernwärme ausgebaut werden soll, und wie gesetzlich vereinbarte Klimaziele eingehalten werden sollen.
AK NRW – Eckpunktepapier der Bundesregierung zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vorgestellt
BDEW – Schnellbewertung GMG-Eckpunkte
DStGB – Wärmewende braucht Planungssicherheit
VKU – Gute erste Ansätze, aber viele Fragen bleiben offen