t. Zum einen werden nun auch Kommunen und kommunale Unternehmen im Bereich Stadtgrün förderberechtigt sein. Zum anderen werden zusätzlich „grüne“ Lärmminderungsmaßnahmen gefördert. Überdies werden die Höchstfördersummen angehoben und die Förderung von Radonschutzmaßnahmen in die Richtlinie integriert. Weitere Informationen finden sich auf der Webseite des sächsischen Umweltministeriums.