Derzeit werden im Land Brandenburg überall Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet. Sie sollen im Krisen- und Katastrophenfall die erste offizielle Anlaufstelle für die Bevölkerung sein. Für den Katastrophenschutz sind die Landkreise zuständig. Dennoch werden immer mehr Kosten und Aufwendungen auf die Städte und Gemeinden direkt oder indirekt abgewälzt. Der Bund und die Landkreise berufen sich dazu auf den Paragrafen 5 im Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz. Die inhaltliche und organisatorische Vorbereitung stellt die Kommunen vor große Herausforderungen.
Warum werden gerade jetzt Katastrophenschutz-Leuchttürme eingerichtet und was sollen sie wirklich leisten? Ist das Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetz die richtige Rechtsgrundlage? Welche Krisenszenarien liegen der aktuellen Entwicklung zugrunde?
Zum Referenten: Tobias Bank ist zuständig für den Brand- und Katastrophenschutz und mit dem Aufbau und dem Betrieb eines Katastrophenschutz-Leuchtturms in der Gemeinde Niedergörsdorf betraut. Durch den regelmäßigen Austausch mit den zuständigen Stellen in verschiedenen Landkreisen Brandenburgs hat er einen Überblick über die Situation im Land Brandenburg und möchte vor allem kommunale Mandatsträger:innen für das Thema und seine Tragweite sensibilisieren.