Förderfähig sind Sach- und Personalkosten für das Klimaschutzmanagement, der Einsatz fachkundiger externer Dienstleister*innen sowie Dienstreisen und Teilnahmegebühren bei Veranstaltungen wie etwa Weiterbildungen oder Vernetzungstreffen. Außerdem werden Zuwendungen auf Sachausgaben zur Beteiligung der relevanten Akteur*innen im Umfang von maximal 15.000 Euro sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit im Umfang von maximal 25.000 Euro gefördert. Mehr Details sind der Förderrichtlinie zu entnehmen.