Im Bundeshaushalt 2026 hat der Deutsche Bundestag im Rahmen des Bundesprogramms »Sanierung kommunaler Sportstätten« (SKS) 250 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder bereitgestellt (SKS-Schwimmbäder). Diese Mittel sind im Wirtschaftsplan des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität veranschlagt und dienen der Förderung langfristiger Investitionsprojekte mit einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren.
Förderfähig sind öffentlich zugängliche kommunale Schwimmbäder, ihre typischen Bestandteile und zweckdienliche Folgeeinrichtungen. Die Förderung umfasst umfassende bauliche Sanierungen und Modernisierungen, einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit. Ersatzneubauten sind nur in Ausnahmefällen möglich.
Mehr Informationen zum »Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten – Schwimmbäder« (SKS-Schwimmbäder) auf der Webseite des BBSR